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Arbeitsrecht der Heilberufe

Zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehört die rechtliche Begleitung und Vertretung im Bereich des Arbeitsrechtes für Heilberufe, das aufgrund zulassungsrechtlicher und berufsrechtlicher Vorgaben spezifisch ist:

 

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei Fragestellungen rund um die Themen

  • Gestaltung und Überprüfung Arbeitsverträge im Bereich der Heilberufe
  • Gestaltung Umsatzbeteiligungen mit Grundvergütung
  • Prüfung Umfang Delegation ärztliche/zahnärztliche Leistungen
  • Rechtlich zulässige Einbindung von externen Dienstleistern/freien Mitarbeitern (z. B. im EDV und Abrechnungsbereich, bei Vertretungen)
  • Spezifische Fragen der Anstellung von Mitarbeitern bei Kooperationen 
  • Realisierung Anstellungen im vertragsärztlichen und vertragszahnarztrechtlichen Bereich
  • Fortbildungsfinanzierung mit Rückzahlungsvorbehalt
  • Bonussysteme
  • Umstrukturierungsmaßnahmen und arbeitsgerichtliche Vertretung
  • Arbeitsverträge
  • Bereitschaftsdienste
  • Fortbildungskosten
  • Nebentätigkeiten
  • Kündigung im Kleinbetrieb
  • Aufhebungsverträge

Bei unserer arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung legen wir darauf wert, dass in Zusammenwirken mit dem Mandanten eine für das Unternehmen optimale Gestaltung erfolgt, die die spezifische Situation im Bereich der Heilberufe berücksichtigt. Es wird bei Bedarf auf ein Expertennetzwerk (u. a. Personalrekrutierung, betriebswirtschaftliche Betrachtung) zurückgegriffen.