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Familienrecht | Erbrecht der Heilberufe

Bei Heilberufen besteht in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht besonderer Beratungsbedarf

So ist bei der Gründung einer Einzelpraxis und dem Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) darauf zu achten, dass die Existenzgrundlage nicht durch eine spätere Scheidung gefährdet und/oder die Kooperation insgesamt notleidend wird.

Es ist darauf zu achten, dass auch bei Ausfall des Praxisinhabers im Rahmen von Vollmachten und einem digitalen Testament die Handlungsfähigkeit der Kooperationspartner und Familienangehörigen erhalten bleibt.

Durch erbrechtliche Regelungen und Testamentsgestaltung ist eine für die Familie sachgerechte und steuerlich günstige Regelung zu finden.