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Befreiung Rentenversicherung – Art der (zahn)ärztlichen Tätigkeit

Das Sozialgericht (SG) Berlin hat sich in seinem Urteil vom 11.01.2017 (S 11 R 4515/15) mit der Frage befasst, auf welche Weise ein Arzt ärztlich tätig sein muss um sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen.

In dem konkreten Fall wollte sich eine approbierte Ärztin, die als Fachreferentin im Bereich der Transplantationsmedizin bei einem pharmazeutischen Unternehmen tätig war, zugunsten ihres berufsständigen Versorgungswerkes von der Rentenversicherung befreien lassen.

Maßgeblich für einen Befreiungsanspruch von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nach Auffassung des SG Berlin, ob der Betreffende kraft gesetzlicher Anordnung oder aufgrund einer in einem formellen Gesetz enthaltenen Ermächtigung Pflichtmitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist.

Die Prüfung dieser Voraussetzungen sei anhand der einschlägigen kammer- und versorgungsrechtlichen Normen vorzunehmen. Es müsse eine für den in der jeweiligen Versorgungseinrichtung pflichtversicherten Personenkreis typische Berufstätigkeit ausgeübt werden. Dazu zählten grundsätzlich auch ärztliche Tätigkeiten außerhalb des in der Bevölkerung als klassisch wahrgenommenen Arbeitsfelds in einer Klinik oder in einer niedergelassenen Praxis, wie beispielsweise bei einem pharmazeutischen Unternehmen. Es sei verfehlt ist in diesem Zusammenhang anzunehmen, dass die Approbation zwingend Voraussetzung für die Beschäftigung in dem Sinne sein müsse, dass die Beschäftigung nur mit Approbation ausgeführt werden könne bzw. dürfe.

Von einer ärztlichen Ausübung könne erst dann nicht mehr gesprochen werden, wenn es im Schwerpunkt der Beschäftigung um berufsfremde Tätigkeiten gehe, die in keinerlei Zusammenhang mit der ärztlichen Ausbildung und medizinischen Fachkenntnissen stünden. Soweit Inhalte der ärztlichen Ausbildung überwiegend verwendet würden, sei in jedem Fall von einer ärztlichen Tätigkeit auszugehen.

RA Michael Lennartz
lennmed.de Rechtsanwälte
Bonn | Berlin | Baden-Baden