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Bevorzugte Zulassung Zweitstudium Zahnmedizin wegen angestrebter Tätigkeit im Zahn-MVZ?

Der Antrag

Ein Bachelor im Studiengang Business und Administration an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin begründete seinen Antrag auf Zulassung zum Zweitstudiengang Zahnmedizin u.a. damit, dass er anstrebe als geschäftsführender Zahnarzt in einem Zahnzentrum oder einem medizinischen Versorgungszentrum zu arbeiten.

Für eine Tätigkeit in führender Position seien weiterführende BWL-Kenntnisse unerlässlich. Die Führung eines Zahnzentrums werde in Zukunft immer mehr der eines Unternehmens ähneln. Es seien viele betriebswirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Die hierfür notwendigen Kenntnisse seien ihm sowohl bei seinem Erststudium als auch bei seiner darauffolgenden beruflichen Tätigkeit vermittelt worden. 

Der Kläger begründete seinen Antrag weiter damit, dass er den Beruf des Medizincontrollers anstrebe. Bei dieser Tätigkeit werde betriebswirtschaftliches mit medizinischem Know-how verknüpft. Er könne die Tätigkeit daher nur ausüben, wenn er auch ein medizinisches Studium absolviere. 

Die Entscheidung

Das VG Gelsenkirchen wies die Klage ab.

„Zwingende berufliche Gründe“ für den Erhalt eines Studienplatzes lägen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden darf. Dies sei bei der angestrebten Tätigkeit als Medizincontroller nicht der Fall. 

Es werde insbesondere nicht der Beweggrund dafür genannt, warum für den angestrebten Beruf des Medizincontrollers ein zahnmedizinisches Studium und nicht das Studium der Humanmedizin gewählt wurde.  

RA Michael Lennartz
lennmed.de Rechtsanwälte
Bonn | Berlin | Baden-Baden