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Bundessozialgericht: Kein Anspruch auf wöchentliche PZR

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat am 11.07.2017 (B 1 KR 30/16 R) entschieden, dass ein Kassenpatient keinen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Kostenübernahme für eine wöchentliche zahnärztliche Zahnreinigung (u.a. unter Einsatz von Ultraschall, Zuhilfenahme von Bürstchen, Einbringen von Chlorhexidin-Gel) hat.

Nach einer Pressemeldung des Gerichts vom 11.07.2017 hat weder der Gemeinsame Bundesauschuss eine Versorgung mit Zahnreinigung als neue Behandlungsmethode empfohlen noch der Bewertungsausschuss hierfür Leistungspositionen vorgesehen. Die Zahnreinigung betreffe im Kern nicht spezifisch medizinische, sondern allgemein sinnvolle Vorgehensweisen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, die grundsätzlich auch ein Versicherter selbst leisten kann und daher der Eigenverantwortung des Versicherten zugeordnet sind. Die Pflegeversicherung decke gegebenenfalls den Bedarf Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen.

RA Michael Lennartz
lennmed.de Rechtsanwälte
Bonn | Berlin | Baden-Baden