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Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch nach arbeitsgerichtlichem Vergleich

Das Oberverwaltungsgericht Saarland hat sich in seinem Urteil vom 13.05.2025 mit der Frage befasst, inwieweit ein Arbeitnehmer auf sein „Recht auf Datenauskunft“ gegenüber dem Arbeitgeber verzichten kann.  

Der Kläger, ein Arbeitnehmer, wurde aus betrieblichen Gründen ordentlich gekündigt. Zuvor hatte er ein Auskunftsersuchen über die beim Arbeitgeber hinterlegten Daten gestellt. Vor dem Arbeitsgericht Saarland (Az. 1 Ca 228/22) einigten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Vergleich wurde folgende Formulierung festgehalten:

„Mit Erfüllung des Vergleichs sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich ob bekannt oder unbekannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten – mit Ausnahme der Arbeitspapiere.“

Nach Abschluss des Verfahrens verlangte der Arbeitnehmer erneut eine Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Die Beklagte lehnte dies ab und führte aus, dass für vergangene Datenverarbeitungen keine Auskunftsansprüche mehr bestehen würden. Das Auskunftsrecht sei ein dispositives Recht. Der Arbeitnehmer könne im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs ein sog. negatives Schuldanerkenntnis abgeben und auf die Ausübung seines Rechts verzichten.

Entscheidung:

Das Verwaltungsgericht Saarland entschied, dass ein nachträglicher Verzicht auf den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Rahmen eines Vergleichs möglich sei. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO soll sicherstellen, dass Betroffene wissen, welche Daten verarbeitet wurden. Nur so können sie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung überprüfen. Aus dem Prinzip der Selbstbestimmung folge aber auch, dass der Betroffene auch auf sein Auskunftsrecht verzichten könne. Allerdings betonte das Gericht, dass dieser Verzicht nur für die Vergangenheit gelte. Für die Zukunft bleibe Art. 15 DSGVO unabdingbar und könne somit nicht ausgeschlossen werden. 


RA Michael Lennartz

lennmed.de Rechtsanwälte

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