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Folgenschwerer Biss auf Hühnerknochen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat sich in seinem Urteil vom 10.05.2024 (1 K 1762/22.KS) mit der Frage befasst, ob nach einem Biss auf einen Hühnerknochen ein Anspruch eines Pensionärs auf Beihilfe für Zahnimplantate entstehen kann.

Kläger war ein Pensionär, der durch Nachlässigkeit beim Verzehr eines Hühnchens einen im Fleisch nicht sichtbaren Knochen zerbissen hatte. Dadurch waren zwei Zähne im rechten Oberkiefer gespalten worden und mussten für Gesamtkosten in Höhe von circa 3.000 € ersetzt werden. Daraufhin erkundigte sich der Pensionär bei der Beklagten, ob eine Einsetzung von Zahnimplantaten im Oberkiefer als beihilfeberechtigt anerkannt werden könnte. Da es sich seiner Ansicht nach um einen Unfall handele, erbat er zumindest Beihilfe in Höhe von circa 2.000€. Er führte aus, dass hier die Ausnahmeregelungen der Bundesbeihilfeordnung greifen würden, nach der Aufwendungen für implantologische Leistungen beihilfefähig sind, wenn ein größerer Kiefer- oder Gesichtsdefekt vorliegt, der seine Ursache in einem Unfall hat. Die Zahnimplantate seien zur Wiederherstellung der Kaufunktion, Ästhetik und Phonetik erforderlich gewesen.

Das Gericht hat die Klage abgewiesen und dem Pensionär keine Beihilfezahlungen zugesprochen. Der Grundsatz des § 6 der Bundesbeihilfeverordnung besage, dass grundsätzlich nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen beihilfefähig sind. § 15 der Verordnung beschränke diesen Grundsatz in der Weise, dass Aufwendungen für höchstens zwei Implantate je Kiefer beihilfefähig sind.

In Anwendung dieser Regelungen ergebe sich im vorliegenden Fall kein Beihilfeanspruch, da keine der in der Verordnung aufgezählten Indikationen gegeben sei und dem Kläger bereits Beihilfe für zwei Implantate im Oberkiefer gewährt worden war.

Der Kläger habe bei dem Biss auf den Knochen zwar einen Unfall erlitten, bei dem es sich aber nicht um einen einen größeren Kiefer- oder Gesichtsdefekt handele, was zusätzlich Voraussetzung für eine Beihilfefähigkeit sei.


Paula Orthen, Stundentische Mitarbeiterin

lennmed.de Rechtsanwälte

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