Skip to main content

Gastbeitrag Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Michael Laufenberg Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob: Abzugsfähigkeit der Kosten als Betriebsausgaben

Das Finanzgericht Köln hat entgegen eines Urteils des BFH aus 2014 (BFH-Beschluss vom 21. Januar 2014 X B 181/13) entschieden, dass die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird.

Bei dieser Vergütungsweise wird dem Ehegatten ein PKW zur betrieblichen und zur privaten Nutzung überlassen. Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung wird dabei pro Monat mit 1 % des Brutto-Listenneupreises berechnet. Dieser geldwerte Vorteil wird dann mit dem Arbeitslohn der Ehefrau verrechnet und eine etwaige Differenz ausbezahlt. Bei einem möglichen Gehalt von 400 € und einem geldwerten Vorteil von z.B. 300 € (Bruttolistenneupreis 30.000 € * 1 % = 300 €) blieben also 100 € auszubezahlen.

Die Kosten des PKWs können so als Betriebsausgaben abgezogen werden und wirken sich steuerlich in voller Höhe aus. An dieser Gestaltung zweifelte der BFH in seinem damaligen Urteil die Fremdüblichkeit an und versagte den Betriebsausgabenabzug.

Nach dem Finanzgericht entspricht diese Gestaltung bei tatsächlicher Durchführung noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden. Insbesondere könne nicht festgestellt werden, dass Dienstwagen nur Vollzeitbeschäftigten oder Führungspersonal auch zur privaten Nutzung überlassen würden.

Eine Gestaltungsempfehlung kann aus diesem Urteil aktuell allerdings nicht abgeleitet werden, weil das Finanzamt bereits die zugelassene Revision beim BFH eingelegt hat. Ob diese Revision zugunsten der Steuerpflichtigen ausgehen wird ist zweifelhaft, denn der BFH hat zwischenzeitig in einem neueren Urteil (BFH Urteil vom21.12.2017, III B 27/17) seine damalige Auffassung, dass diese Gestaltung nicht fremdüblich ist, erneut vertreten.

Die neue Entscheidung bleibt abzuwarten; wir halten Sie auf dem laufenden.

 

Michael Laufenberg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
www.lauf-mich.de