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Kann ich als Arzt oder Zahnarzt Fördermittel nutzen und wofür?

Gastbeitrag von Jan Siol, M.A. Management
www.auxmed.de

An vielen Stellen nutzen Sie bereits Fördermittel, ohne das es Ihnen vielleicht im ersten Moment bewusst ist. Sie haben daher den schwierigsten Schritt vielleicht schon hinter sich, ohne dass Sie es gemerkt haben. BAföG, Stipendium oder KfW-Kredit sind hier nur einige Beispiele, die sich anführen lassen. Nachfolgend erhalten Sie Informationen über Fördermittel für bestehende Praxen oder Existenzgründer.

Die größte Hürde stellt der Antragsprozess und der nicht vorhandene Überblick dar. Fördergelder ob von der EU/ Deutschland oder den einzelnen Bundesländern sind oft unübersichtlich, sodass hier ohne entsprechende Einarbeitung und Erfahrung kaum ein Durchkommen ist. 

Doch die Mühe lohnt sich!

Von der Existenzgründung bis hin zur Organisations- und Entwicklungsberatung bestehen hier vielseitige Möglichkeiten nicht nur während der Niederlassung. Die derzeitig etwa 1.700 Förderprogramme für kleine und mittelständische Unternehmen bieten ein breites Spektrum um als niedergelassener Arzt oder Zahnarzt davon zu partizipieren. Die Fördermöglichkeiten sind oftmals regional verschieden, sollte Sie aber nicht davon abhalten, sich der Thematik anzunehmen.

Im Folgenden werden exemplarisch kurz Förderprogramme vorgestellt an denen Sie direkt partizipieren können, vor allem im Bereich der Reorganisation, Existenzgründung, Personalentwicklung und Prozessoptimieru

I. Gründungsberatung

Im Rahmen der Existenzgründung können Neuunternehmer Förderprogramme während der Gründungsphase nutzen und entstehende Kosten für die Beratung durch Fachanwälte, Steuerberater und Finanzdienstleister bezuschussen lassen. Die wohl bekannteste Förderinstitution an dieser Stelle ist die KfW-Bank, die geförderte Kredite zur Verfügung stellt.

Im Bereich der Existenzgründungsberatung ist die Höhe der Förderung abhängig vom gezahlten Honorar und Form der Zusammenarbeit. Generell werden Beratungsleistungen gefördert, die die professionelle Ausarbeitung eines Businessplanes, einer Standortanalyse und eines Finanzierungskonzeptes für die Existenzgründung unterstützen. Im Allgemeinen können bis zu 50% der Beratungskosten durch das Land übernommen werden. Hierbei gibt es Möglichkeiten die Förderung bis auf max. 80% zu erhöhen. (Maximale Förderung: 1.280.-€)

Für die Existenzgründung und Niederlassung sind dies Möglichkeiten, Beratungskosten zu senken und sich externe Expertise fördern zu lassen. Das stärkt das Fundament Ihres neuen Unternehmens, vermindert Unsicherheit und schafft Transparenz.

II. Beratung in bestehenden Unternehmen

Nicht nur Existenzgründer profitieren von Förderprogrammen. Auch bestehende Zahnarztpraxen und Arztpraxen können Fördergelder für zukünftige Investitionen oder Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Mittel werden allerdings selten ausgenutzt, da der Antragsprozess als zu komplex gilt und die Informationen über Fördermöglichkeiten nicht transparent kommuniziert werden. 

Für bereits bestehende Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern gibt es bspw. die Möglichkeit vom Programm „unternehmensWert: Mensch“ zu profitieren. Die Initiative „unternehmensWert: Mensch“ unterstützt maximal 10 Beratungstage mit bis zu 80% im Bereich der zukunftsgerechten Personalpolitik. Beratungshonorare bis zu einem Tagessatz von 1.000 € können in diesem Programm abgebildet werden. Hierunter fallen bspw. Beratungsleistungen in den folgenden Bereichen:

  • Personalführung
  • Chancengleichheit & Diversity
  • Gesundheit
  • Wissen & Kompetenz

Hieraus ließen sich Maßnahmen im Bereich des betrieblichen Gesundheits-, Prozess- und Weiterbildungsmanagement ableiten, von denen Sie und Ihre Angestellten profitieren können. 

Mit Bedacht auf die zunehmende Bedeutung ein fachkompetentes und funktionierendes Team im Rücken zu haben sind Maßnahmen im Bereich der Arbeitgebermarkengestaltung ein wichtiger strategischer Faktor geworden. Das Personal stellt nicht nur eines der größten Kostenpunkte dar, es ist als verlängerter Arm des Arztes zu verstehen und kann somit über Gunst und Missgunst der Patienten bis hin zur Profitabilität einzelner Bereiche entscheiden. Zudem erhöht eine steigende Fluktuation das Risiko für ineffiziente Prozesse und Fehler sowie erhöhte Einarbeitungskosten.

Mittelständische Unternehmen zwischen 10 und 250 Mitarbeitern können analog zu kleinen Einheiten (<10 Mitarbeiter) skalierte Programme nutzen, um Beratermandate in einem ähnlichen Modell zu initiieren. Bezuschusst werden hier bis zu 10 Beratertage mit prozentualer Beteiligung und den Schwerpunkten:

  • Arbeitsorganisation
  • Kompetenzentwicklung
  • Demographischer Wandel
  • Digitalisierung
  • Gesundheit

Im Weiteren gibt es viele andere Möglichkeiten Fördergelder in der Entwicklung des eigenen Unternehmens/ der Zahnarztpraxis zu nutzen. Ob vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die auch für KMUs/ Selbstständige und Freiberufler die Förderung unternehmerischen Know-Hows bezuschussen, bis hin zu Fördermitteln für Unternehmen, die Krisensituationen oder Wachstum meistern müssen. 

III. Fazit

Viele Zahnarzt- und Arztpraxen sind sich über das Potential und die Möglichkeiten vieler Förderprogramme nicht im Klaren und lassen so Finanzierungs- und Investitionsmittel ungenutzt liegen. 

Fragen Sie als Zahnarzt oder Arzt Experten, die Sie über Fördermaßnahmen

  • informieren
  • beraten und
  • bei den Anträgen für Fördergelder helfen.

Jan Siol
www.auxmed.de 

M.A. Management
Financial Planner & Consultant
Finanzfachwirt (FH)