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Kurzbeitrag: Haftstrafe für Herzmediziner der Charité

Das Landgericht (LG) Berlin verurteilte kürzlich (Urteil vom 26.04.2024) in erster Instanz einen Oberarzt der Berliner Charité wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Er soll in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation zwei Patienten im Alter von jeweils 73 Jahren mit einem überdosierten Narkosemittel getötet haben.

Das Gericht sah hierbei die gezielte Verkürzung des Lebens und damit die Tötung der Patienten als verwirklicht an. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage noch von Mord aus.

Die Verteidigung kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie hatte auf Freispruch plädiert und ist der Ansicht, dass das Verhalten des Angeklagten nicht ursächlich für den Tod der jeweils 73 Jahre alten schwerstkranken Menschen gewesen sei. Da beide Patienten sich in einer "aktiven Sterbephase" befunden hätten, sei es erlaubt gewesen, auf eine palliative Therapie umzustellen. Der Angeklagte habe beiden Patienten zur Leidensminderung ein Sedierungsmittel (Propofol) verabreicht. Dies sei indes nicht in der Menge erfolgt, welche in der Anklage genannt worden ist. Vorzuwerfen habe der Angeklagte sich nur, dass er in den angeklagten Fällen die Gabe von Propofol nicht dokumentiert habe.

Ins Visier der Ermittler geriet der Angeklagte, welcher im August 2022 von der Charité freigestellt worden war, aufgrund eines anonymen Hinweises im Wege eines Whistleblower Systems.


RA Michael Lennartz

lennmed.de Rechtsanwälte

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