Arzt- und Zahnarztpraxen benötigen oftmals Dienstleistungen von Fremdfirmen, wie z.B. eine IT-Firma, die bei EDV-Problemen konsultiert wird, oder einen Abrechnungsspezialisten. Bei diesen Tätigkeiten wird bisweilen auch Einblick in hochsensible Patientendaten genommen, was keinesfalls unkompliziert[...]
Kurzmeldung: BAG zu Corona-Tests im Betrieb
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem Urteil vom 1. Juni 2022 (Az. 5 AZR 28/22) entschieden, dass Arbeitgeber auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts regelmäßige Corona-Tests ihrer Beschäftigten anordnen dürfen.
Arbeitgeber seien schließlich verpflichtet, Arbeitsleistungen so zu regeln, dass die Arbeitnehmer soweit gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind, wie die Natur der Arbeitsleistung es gestatte.
Der mit der Durchführung der Tests verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei minimal und somit verhältnismäßig.
Robert Prümper
lennmed.de Rechtsanwälte
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