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Kurzmeldung: TI-Erstattungen werden erhöht

Das Bundesschiedsamt hat Ende April entschieden, dass die TI-Erstattungspauschalen zu erhöhen sind. Die Einzelheiten hierzu – insbesondere die Höhe der neuen Pauschalen – hat die KBV unter folgendem Link veröffentlicht: 

https://www.kbv.de/html/1150_57938.php

Der Hintergrund

KBV und GKV-Spitzenverband hatten zum TI-Start in der sog. TI-Finanzierungsvereinbarung Pauschalen für die TI-Erstausstattung sowie für den laufenden Betrieb festgelegt und auch immer wieder angepasst. Allerdings werden TI-angeschlossene Praxen bestätigen können, dass mit voranschreitendem TI-Ausbau die vereinbarten Pauschalen mitnichten ausreichend waren. Die KBV hatte deswegen eine deutliche Anpassung der TI-Finanzierungsvereinbarung angestrebt, was der GKV-Spitzenverband allerdings abgelehnt hatte. Zur Lösung des Konflikts wurde das Bundesschiedsamt eingeschaltet. Dieses hat dann entschieden, die TI-Kostenerstattungen zu erhöhen. Zudem werden einzelne Erstattungspositionen neu eingeführt (z.B. bedarfsangepasste Erstattung bzgl. des Austausches defekter Konnektoren).

Das „Aber“

Das Bundesschiedsamt hat auch entschieden, dass die Erhöhungen nicht für die Vergangenheit erfolgen bzw. es wird keine Sonderpauschale zur Kompensation für vergangene TI-Ausgaben geben.


RAin van Hövell, L.L.M. Medizinrecht

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