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Vorgestellt: RA Detlef Kerber

Seit dem 1. April 2020 verstärkt Rechtsanwalt Detlef Kerber das Team bei lennmed.de als Of Counsel.

Der ehemalige Vizepräsident des Sozialgerichts Düsseldorf war nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Köln und Bonn sowie dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Hagen seit 1986 bei dem Sozialgericht Düsseldorf als Richter des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Seit 1992 führte er den Vorsitz einer Kammer für Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht, im Jahr 1996 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Sozialgerichts Düsseldorf.

Seit 2007 ist Detlef Kerber Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Masterstudiengang LL.M. Medizinrecht und war von 2013 bis 2019 dort Lehrbeauftragter im Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht. 2019 trat er in den Ruhestand.

Im folgenden Interview stellen wir Ihnen RA Detlef Kerber etwas genauer vor.

Herr Kerber, eigentlich haben Sie sich Ihren Ruhestand redlich verdient – nun sind Sie doch wieder als Anwalt tätig. Wie kam es dazu?

RA Detlef Kerber: Nach meiner Pensionierung Ende November 2019 war es unsere Familienplanung, den überwiegenden Teil des Jahres in der Heimat meiner Ehefrau in Kanada zu verbringen. Doch durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Ein- und Ausreiseerschwernisse u. a. für Europäer habe ich mich spontan entschlossen, meine Kenntnisse vor allem auf dem Gebiet des Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrechts und meine forensischen Erfahrungen in die Kanzlei von Herrn Lennartz einzubringen. Seit dem 1. April 2020 wirke ich als Of Counsel bei ihm mit.

Haben Sie Kanada nun ganz aufgegeben?

RA Detlef Kerber: Nein, überhaupt nicht. Wir wollten immer nach der Pensionierung längerfristig nach Kanada gehen. Während der Dauer der weltweiten Covid-19-Pandemie hat es sich zwar erledigt, aber der Plan steht natürlich noch.

Was reizt Sie an der Kanzlei lennmed.de?

RA Detlef Kerber: Zum einen kenne ich Herrn Lennartz seit über zehn Jahren aus unserer gemeinsamen Dozententätigkeit im Masterstudiengang LL.M. Medizinrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Zum anderen reizt mich die Ausrichtung dieser Kanzlei, denn sie hat sich ja überwiegend auf das Recht der zahnärztlichen Leistungserbringer spezialisiert. Ich habe als Richter 25 Jahre lang den Vorsitz einer Kammer für Vertragszahnarztrecht geführt. Deswegen kann ich meine berufliche Erfahrung und mein Wissen auf diesem Fachgebiet gezielt in dieser Kanzlei einsetzen, da viele Fälle dahingehende spezifische Kenntnisse und Erfahrungen erfordern. Vor allem in diesen Bereichen werde ich dann als freier Mitarbeiter eingeschaltet und kann meine Meinung äußern, selbst Prozesse führen oder Rechtsgutachten erstatten. Damit ist die Tätigkeit bei lennmed.de für mich gewissermaßen eine Punktlandung.

Wie kommen Ihnen Ihre forensischen Erfahrungen in der Kanzleiarbeit zugute?

RA Detlef Kerber: Der Begriff forensisch umfasst alles, was im und rund um das Verfahren vor Gericht geschieht. Hierbei geht es vor allem um die Rechtsdurchsetzung. Dazu zählen beispielsweise das Prozessrecht von der Klageerhebung bis zur Urteilsvollstreckung, die außergerichtliche Streitbeilegung und das Insolvenzrecht. Durch meine über 30-jährige Tätigkeit als Richter kann ich von einem großen Erfahrungsschatz profitieren und weiß natürlich, was im Gericht so vor sich geht. Insofern kann ich auch die Gegenseite sowie das Denken und Handeln der Justiz einschätzen und das auch prozessual reflektieren.

Haben Sie dafür ein Beispiel?

RA Detlef Kerber: Bei den Gerichten gibt es Prozessordnungen, zum Beispiel die Verwaltungsgerichtsordnung und das Sozialgerichtsgesetz. Die Verfahrensregeln kenne ich als ehemaliger Richter auch im Detail. Daher weiß ich auch in der Argumentation, wo möglicherweise Fallstricke und Fußangeln verborgen sind, die es zu umgehen gilt.

Erinnern Sie sich noch an einen Fall, der Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben ist?

RA Detlef Kerber: Ich hatte spektakuläre Fälle mit Streitwerten bis in den Milliardenbereich. Es gibt eine Erkrankung, das ist die sogenannte feuchte altersbedingte Makuladegeneration des Auges. Das heißt, im Zentrum des schärfsten Sehens bildet sich ein Zellwachstum wie bei Krebs. Es gibt jedoch im Wesentlichen nur ein einziges zugelassenes Präparat, Lucentis, das dieses Zellwachstum aufhält. Das Präparat kostete bei seinem Markteintritt 2007 pro Patient pro Jahr etwa 16.500 Euro. Man rechnet mit einer Neuerkrankungsrate von bis zu 100.000 Patienten in Deutschland pro Jahr. Aus demselben molekularen Wirkstoff wie dieses teure Präparat wird auch ein zweites Präparat gewonnen, Avastin, das beispielsweise in der Therapie gegen Mammakarzinome und Rektalkarzinome Verwendung findet. Avastin kann man aber auch in der Augenheilkunde einsetzen – und es kostet nur 600 Euro pro Jahr!

Dazu hatte ich eine Klage: Einige Krankenkassen hatten Verträge mit operierenden Augenärzten geschlossen und wollten eine Mischkalkulation vereinbaren: 90 Prozent der Fälle sollten mit dem günstigeren Präparat behandelt werden, für 10 Prozent schwere Fälle war Raum für das teurere Präparat. Dagegen klagte der Hersteller von Lucentis und wollte den Vertrag für unwirksam erklären lassen. Wir haben die Klage abgewiesen und den Krankenkassen die Möglichkeit für den Abschluss solcher Verträge zugesprochen. Zu diesem Fall gab es innerhalb von drei Tagen mehr als 400 Meldungen im Internet und viele Rezensionen dieses Urteils in der Fachpresse. Das war ein sehr spannender Prozess, der Furore gemacht und die Rechtswelt sehr bewegt hat.

Sie haben nicht nur Rechtswissenschaft studiert, sondern waren auch Gasthörer für das Fach Elektrotechnik in Aachen.

RA Detlef Kerber: Ja, ich habe neben Jura auch vier Semester Elektrotechnik an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule in Aachen studiert. Da habe ich mich vor allem mit Hochfrequenz- und Nachrichtentechnik beschäftigt. Das findet Ausdruck in meinem Hobby als lizenzierter Funkamateur. Unter dem Rufzeichen DK 7 KE kann ich auf Kurzwelle oder über Satelliten mit der ganzen Welt kommunizieren, vor allem auch mit Funkfreunden aus Kanada. Ich bin stellvertretender Vorsitzender des Vereins der Bonn-Bad Godesberger Funkamateure. Das ist nach wie vor ein Hobby, das ich gerne betreibe, denn technische Dinge haben mich immer schon fasziniert.

Eine gut funktionierende Technik ist ja momentan auch Voraussetzung, um per Videoschaltung Mandanten zu beraten oder Vorlesungen abzuhalten …

RA Detlef Kerber: Ja, Corona hat den Effekt, dass ich mich von zu Hause aus per Videokonferenz mit den Mandanten unterhalte. Diese Videotechnik funktioniert auch bei Vorlesungen recht gut. Herr Lennartz und ich halten Vorlesungen an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die schon mal drei, dreieinhalb Zeitstunden umfassen. Ich persönlich favorisiere zwar die Präsenzvorlesungen, aber im Moment geht es eben nicht anders und die Dozierenden und Studierenden haben die Herausforderungen sehr flexibel angenommen.

Dann könnten Sie ja technisch gesehen sogar von Kanada aus Vorlesungen halten, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlegt haben …

RA Detlef Kerber: Prinzipiell schon. Aber wir haben mit dem Auftreten der Corona-Pandemie gesehen, wie schnell Pläne durchkreuzt werden können und alles anders kommt. Jetzt genieße ich erst einmal die Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei lennmed.de. Alles Weitere wird die Zukunft zeigen.

Vielen Dank für das Interview, Herr Kerber, und viel Erfolg bei lennmed.de!