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Arzt- und Zahnarzthaftung

Wer schon einmal einen Haftungsfall in der Praxis hatte, weiß, wie belastend langwierige Rechtsauseinandersetzungen sein können

 

Wir legen bei unseren Mandanten Wert auf „Fehlerprophylaxe“ und die Abwehr unberechtigter und überzogener Forderungen:

  • Beratung Fehlerprophylaxe (u. a. im Bereich Dokumentation und Aufklärung)
  • Abwehr von unberechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Außergerichtliche Streitbeilegung

In Zusammenarbeit mit unserem Mandanten ermitteln wir in einem ersten Schritt, welche Maßnahmen im konkreten Haftungsfall erforderlich sind. Augenmerk wird insbesondere darauf gelegt, dass in Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung des Mandanten eine möglichst (auch zeitlich und finanziell) nicht oder wenig belastende Lösung erzielt wird.