Arzt- und Zahnarztpraxen benötigen oftmals Dienstleistungen von Fremdfirmen, wie z.B. eine IT-Firma, die bei EDV-Problemen konsultiert wird, oder einen Abrechnungsspezialisten. Bei diesen Tätigkeiten wird bisweilen auch Einblick in hochsensible Patientendaten genommen, was keinesfalls unkompliziert[...]

Berufsrecht der Heilberufe und Spezialthemen
Ein Tätigkeitsfeld der Kanzlei liegt im Bereich des Berufsrechts der Ärzte und Zahnärzte
lennmed.de berät Ärzte und Zahnärzte im Bereich des Berufsrechts der Heilberufe, dass sich u. a. in Berufsordnungen der Ärztekammern und Zahnärztekammern und in den Heilberufsgesetzen der Länder niederschlägt.
Es gibt in diesem Bereich viele Berührungspunkte zum Vertragsarztrecht und weiteren gesetzlichen Regelungen und Verordnungen (z. B. Heilmittelwerbegesetz, Bundesärzteordnung, Zahnheilkundegesetz, Approbationsordnung). Zudem gibt Spezialhemen, von den Heilberufe in besonderem Maße betroffen sind.
lennmed.de berät hier u. a. in folgenden Bereichen:
- Einhaltung Schweigepflicht und Datenschutz
- Abrechenbarkeit und Delegation von Leistungen
- Werberecht der Heilberufe
- Gebührenrecht/Honorarforderungen/Leistungsdokumentation
- Stellungnahme zu gebührenrechtlichen Fragestellungen
- Realisierung von Honorarforderungen
- Abwehr Approbations- und/oder Zulassungsentzug
- Gestaltung Kooperationen
- Begleitung/Vertretung Disziplinarverfahren