Arzt- und Zahnarztpraxen benötigen oftmals Dienstleistungen von Fremdfirmen, wie z.B. eine IT-Firma, die bei EDV-Problemen konsultiert wird, oder einen Abrechnungsspezialisten. Bei diesen Tätigkeiten wird bisweilen auch Einblick in hochsensible Patientendaten genommen, was keinesfalls unkompliziert[...]

Praxisabgabe | Praxisübernahme
Zu den Leistungen der Kanzlei gehören die rechtliche Begleitung der Unternehmensnachfolge und Existenzgründung im Bereich der Heilberufe.
Darüber hinaus begleiten wir Praxisinhaber in Ausnahmesituationen:
- Vertragsgestaltung Praxisübernahme unter Beachtung der berufsrechtlichen Implikationen und Vorgaben des SGB V
- Vertragsgestaltung Übergangssozietät und Einstieg in Kooperation
- Zulassungsrechtliche Realisierung Praxisübertragung
- Rechtliche Begleitung Neugründung
- Verschwiegenheitsklausel für Käufer
- Prüfung Arbeitsverträge, Mietvertrag und weiterer Praxisverträge
- Kaufpreisabsicherung
- Gewährleistung und Nachhaftung
- Ausfall Praxisinhaber
Die Begleitung eines Praxisverkaufes und einer Existenzgründung bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung. Es wird darauf Wert gelegt, dass die Projekte in enger Abstimmung mit den Vertragspartnern, steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern sowie weiteren Spezialisten (Praxisbewertung, versicherungstechnische Expertise, Finanzierung) realisiert werden. Zudem beraten und vertreten wir Angehörige der Heilberufe und ihre Familienangehörigen in Ausnahmesituationen (Krankheit, Berufsunfähigkeit, Realisierung BU-Rente, Rente Versorgungswerk).