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Bundesrat sieht Regulierungsbedarf in Bezug auf MVZ

Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 (Entschließung des Bundesrats), die Bundesregierung zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen und zur „Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes“ aufzufordern.

Bedarf sieht der Bundesrat dabei hinsichtlich einer Neujustierung der Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb von MVZ. Dadurch soll die Monopolstellung einzelner Träger verhindert und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung gestärkt werden.

Der Bundesrat begründet dies mit dem rasanten Wachstum von MVZ und mit dem Risiko von Konzentrationsprozessen. Die flächendeckende und umfassende Versorgung sei durch die steigende Zahl investorengetragener MVZ gefährdet: In der Tendenz verlagern Investoren die Versorgungskapazitäten in lukrative Ballungsgebiete und legten einen stärkeren Fokus auf gut skalierbare und umsatzsteigernde Leistungen. Dies könne zur Folge haben, dass nicht mehr das gesamte Behandlungsspektrum abgebildet wird.

Dagegen helfen soll nach Ansicht des Bundesrats unter anderem die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und eine Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, damit insbesondere Patienten vor Ort die realen Eigentumsverhältnisse direkt erfassen können. Krankenhäuser sollen künftig nur in einem Radius von bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können.

Regelungsvorschläge unter anderem im Bereich des Abberufungs- und Kündigungsschutzes für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang sollen zudem die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen schützen.

Ob und gegebenenfalls, wann die Bundesregierung auf diese Forderung hin aktiv wird, bleibt indes abzuwarten. Fristen bestehen hierfür nicht.


RA Michael Lennartz

lennmed.de Rechtsanwälte

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