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Durch Urlaub in den unbefristeten Arbeitsvertrag?

Wenn ein Arbeitgeber einem befristet eingestellten Arbeitnehmer über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Urlaub gewährt, dann geht das befristete Arbeitsverhältnis nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu Beginn des Jahres (09.02.2023 - 7 AZR 266/22).

Das Gericht führte aus, dass es um die Fortsetzung der Arbeitsleistung gehe. Ein Übergang könne nur angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer quasi unter den Augen seines Chefs weiter seine Arbeit verrichtet. Hierbei könne man den Wunsch und das Einverständnis des Arbeitsgebers annehmen. Demnach kann ein solcher Übergang von einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht passieren, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub ist. Der Kläger berief sich mithin ohne Erfolg darauf, dass die Regelung, wenn nach Ende der vertraglichen Laufzeit "mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt" wird und dieser nicht sofort widerspreche, dieser Übergang eintritt.


RA Michael Lennartz

lennmed.de Rechtsanwälte

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