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Kurzmeldung: Impfschaden einer Lehrerin kein Dienstunfall

Das Verwaltungsgericht Hannover entschied kürzlich (24.11.2022, Az. 2 A 460/22), dass der nach einer Corona-Impfung eingetretene Impfschaden kein Dienstunfall war.

Ende März 2021 wurde die Klägerin im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

Die Klägerin war der Ansicht, dass der Vorgang als Dienstunfall anzusehen sei. Die Impfung sei seine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen. Dem folgte das Gericht indes nicht. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.


Robert Prümper

lennmed.de Rechtsanwälte

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