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Kurzmeldung: Sozialgericht Stuttgart entscheidet in „TI-Musterverfahren“

Es wurde sehnlich erwartet, nun ist das „TI-Urteil“ vor dem Sozialgericht Stuttgart gefallen. Allerdings anders, als es sich der Kläger und andere TI-Kritiker erhofft haben…

 

Das Verfahren

Vorab sei zudem angemerkt, dass die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt und eine ausführliche Bewertung der Entscheidung noch nicht möglich ist. Hintergrund des sozialgerichtlichen Falls war jedenfalls ein durch den Medi Baden-Württemberg e. V. unterstütztes Verfahren eines Vertragsarztes gegen seine TI-Honorarkürzung, welches er nun erstinstanzlich verloren hat. Nach einer ersten Verlautbarung des Medi Baden-Württemberg e. V. sei vor allem enttäuschend, dass trotz der zweijährigen Verfahrensdauer die komplexen technischen Details zur Datensicherheit keine Rolle gespielt hätten. Es sei im Endergebnis vielmehr so entschieden worden, dass daten- und verfassungsrechtliche Mindestanforderungen allein durch die einschlägigen SGB V-Vorschriften gewahrt worden seien, ganz unabhängig von tatsächlicher technischer Funktionalität oder dem Datenschutz. Der Medi Baden-Württemberg e. V. hat deswegen bereits angekündigt, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung den Rechtsweg gegen die TI-Honorarkürzung weiter zu beschreiten.

 

Fazit

Das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart ist zwar das erste Urteil in einer TI-Honorarkürzungssache, aber ob diese Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Allein angesichts des kürzlich veröffentlichten KBV-Digitalisierungs-Praxisbarometers 2021, wonach sich niedergelassene und TI-angeschlossene Leistungserbringer aufgrund unreifer und wenig praxistauglicher Anwendungen enttäuscht zeigten, werden sich die nächsten mit der Angelegenheit befassten Richter gründlich damit auseinandersetzen müssen, dass der Gesetzgeber mit seinen fristgebundenen legislativen Vorgaben alternativlos versucht, ein zumindest unausgereiftes System zu etablieren, dessen tatsächlicher Nutzen seitens der Betroffenen zudem offen angezweifelt wird.


RAin Walburga van Hövell

lennmed.de Rechtsanwälte

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