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Nachfrist für die Abgabe von Grundsteuererklärungen läuft Ende Juli in vielen Bundesländern aus

Die Abgabefrist für die Feststellungserklärungen zur Grundsteuer 2022 ist seit Januar 2023 abgelaufen. Viele Bundesländer haben angesichts der Vielzahl derjenigen, die bis dato noch keine entsprechende Erklärung abgegeben haben (inklusive öffentlicher Verwaltung) eine Nachfrist zum Ende Juli 2023 gesetzt. Wer bis dahin noch keine Erklärung abgegeben hat, dem drohen Zwangsgelder und Steuerzuschläge.

Ungeachtet dessen sollte, sofern ein entsprechender Grundsteuerbescheid ergeht, geprüft werden, ob tatsächlich die Festsetzung der Grundsteuer rechtmäßig ist. Hier bestehen zu sämtlichen Erhebungsverfahren der Länder Zweifel, so dass sich zumindest die Erhebung eines fristwahrenden Einspruches gegen die Festsetzung der jeweiligen Grundsteuer empfiehlt. Die Einspruchsfrist beträgt ein Monat ab Bekanntgabe des Grundsteuerbescheides.


RA Dirk Wachendorf

lennmed.de Rechtsanwälte

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