Arzt- und Zahnarztpraxen benötigen oftmals Dienstleistungen von Fremdfirmen, wie z.B. eine IT-Firma, die bei EDV-Problemen konsultiert wird, oder einen Abrechnungsspezialisten. Bei diesen Tätigkeiten wird bisweilen auch Einblick in hochsensible Patientendaten genommen, was keinesfalls unkompliziert[...]

Detlef Kerber
Rechtsanwalt Detlef Kerber
Lehrbeauftragter LL.M.-Studiengang „Medizinrecht“ (Universität Düsseldorf)
- 1974 bis 1983 Studium Rechtswissenschaften in Köln und Bonn
Studium Volkswirtschaftslehre in Hagen
Gasthörerschaft Elektrotechnik in Aachen - 1986 Einstellung in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen bei dem Sozialgericht Düsseldorf
- Seit 1992 Vorsitzender einer Kammer für Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
- 1996 Ernennung zum Vizepräsidenten des Sozialgerichts Düsseldorf
- 2019 Eintritt in den Ruhestand
- Seit 2007 Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Masterstudiengang LL.M. Medizinrecht
- 2013 bis 2019 Lehrbeauftragter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf im Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht
- Seit 04/2020 Rechtsanwalt in Bonn und freier Mitarbeiter bei lennmed.de Rechtsanwälte
- Seit 07/2022 vom Bundesverband der Knappschaftsärzte e.V. bestimmter Schiedsrichter beim Schiedsgericht zur Entscheidung über Streitigkeiten nach dem Knappschaftsarztvertrag
