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Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Zum Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehört die rechtliche Begleitung von Kooperationen im Bereich der Heilberufe:

  

  • Vertragsgestaltung klassischer Kooperationsformen (Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft)
  • Projektbegleitung Zweigpraxis, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Filialbildung
  • Gestaltung ärztlicher und zahnärztlicher Kooperationen im Verbund (u. a. Laborgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Netzwerke)
  • Neue Versorgungsformen (MVZ, Betreibermodelle)
  • Realisierung ausgewogener Gewinnverteilungsmodelle
  • Absicherung bei Ausfall eines Partners, Vorsorgevollmachten
  • Aufnahme eines Partners in eine Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft
  • Zusammenführung von Einzelpraxen im Rahmen einer überörtlichen  Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) oder an einem Standort
  • Begleitung bei Ausstieg aus Kooperationen (Auseinandersetzungsvereinbarungen)

In Zusammenwirken mit unserem Mandanten ermitteln wir in einem ersten Schritt, welche Kooperationsform eine optimale Perspektive für die Zukunft bietet. Es wird darauf Wert gelegt, dass die Projekte in enger Abstimmung mit den Vertragspartnern, steuerlichen Beratern und weiteren Spezialisten (u. a. Praxisbewertung, BWL, Finanzierung, versicherungstechnische Expertise) realisiert werden.