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Markenrecht | Wettbewerbsrecht | Urheberrecht

Ein Logo selbst entwerfen? Eintragen als Marke? Oder Nutzung eines Bildes eines Dritten? Urheberrecht beachtet? Werbeaufsteller? Banner? Fensterbeschriftungen? Was geht und was geht nicht?...

 

Wir beraten unsere Mandanten zu den immer wichtiger werdenden Themenbereichen Markenrecht, Urheberrecht und Werberecht für Heilberufe.

Der Bereich Markenrecht:

Die Verwendung von Warenzeichen, Logos, Namen, Bildern u. Ä. sorgt immer wieder für Streitigkeiten.

Einerseits – bei Nutzung eigener Entwürfe für Logos o. Ä. – in Fragen des Marken- und Urheberkennzeichenrechts, des Geschmacksmusterrechts, des Designrechts und des Domainrechts und andererseits – bei Verwendung „fremder“ Bilder oder Grafiken – im Bereich des Urheberrechts.

Wir beraten Sie zu beiden Bereichen.

Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit eines Zeichens und führen das Eintragungsverfahren durch. Darüber hinaus verteidigen wir Ihr Markenrecht bei Angriffen und Verletzungen Dritter und setzen Ihre Rechte gegen Marken- und Produktpiraten durch.

Unsere Beratung umfasst u. a.:

  • Anmeldung von Marken (D, EU und IR), Designs und Geschmacksmustern, Titeln, Domains
  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft
  • Widerspruch, Löschung
  • Abgrenzungsvereinbarungen; Markenüberwachung, Legalisierungen, u. a.

 

Der Bereich Urheberrecht:

Und im Bereich des Urheberrechts unterstützen wir Sie u. a. bei den nachstehend aufgeführten Themen, wie

  • Abmahnungen
  • Entstehung und Schutz von Urheberrechten
  • (Vermeintliche) Verletzung von urheberrechtlich geschützten Werken: Bild, Text, Musik, Film etc.
  • Persönlichkeitsrecht
  • Bildrechte, Einbindung Mitarbeiterbilder

damit Sie hier Rechtssicherheit für Ihre Auftritte (Internet, Print-Medien, Praxisbeschilderung, Logos etc.) erlangen.

 

Der Bereich Werberecht und Außendarstellung:

Die Möglichkeiten als Arzt und Erbringer heilberuflicher Dienstleistungen zu werben sind oftmals eingeschränkt und der Dschungel gesetzlicher Regelungen ist häufig ebenso umfangreich wie undurchschaubar.

In Zusammenwirken mit unserem Mandanten ermitteln wir in einem ersten Schritt, welche Maßnahmen für die Außendarstellung des Unternehmens und der Praxis geplant sind. Es wird darauf Wert gelegt, dass die Projekte in enger Abstimmung mit Experten im Marketingbereich und mit Augenmaß realisiert werden, da nicht jede rechtlich mögliche Werbemaßnahme sinnvoll ist. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten und Probleme.

Um Ihre Werbemaßnahmen rechtskonform und -sicher zu gestalten, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Werbemaßnahmen und überprüfen diese auf deren Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht (UWG), dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sowie dem Standesrecht und anderen Nebengesetzen.

Außerdem wehren wir unberechtigte wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter ab und gehen gegen Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten vor.